CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 30
Erweiterter Verstoß

(1) Eine erweiterte Straftat ist eine mit einem einzigen Vorsatz begangene Straftat, die durch zwei oder mehr identische, mit einem einzigen Ziel begangene strafbare Handlungen gekennzeichnet ist, die zusammen eine Straftat darstellen.


(2) Eine fortgesetzte Straftat ist mit dem Zeitpunkt der letzten strafbaren Handlung oder Unterlassung vollendet.