CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 36
Selbstverteidigung

(1) Es ist nicht strafbar, eine im Strafrecht vorgesehene Handlung in Notwehr zu begehen.


(2) Eine Person befindet sich in Notwehr, wenn sie die Tat begeht, um einen direkten, unmittelbaren, materiellen und realen Angriff abzuwehren, der sich gegen sie selbst, gegen eine andere Person oder gegen ein öffentliches Interesse richtet und der die Person oder die Rechte der angegriffenen Person oder das öffentliche Interesse ernsthaft gefährdet.


(3) In Notwehr handelt auch, wer eine in Absatz 2 bezeichnete Handlung vornimmt, um das Eindringen in einen Wohnraum oder in sonstige Räumlichkeiten unter Anwendung oder Androhung von lebens- oder gesundheitsgefährdender Gewalt zu verhindern.