CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 40
Das legitime Risiko

(1) Nicht strafbar ist die Begehung einer im Strafrecht vorgesehenen Handlung, die eine Schädigung gesetzlich geschützter Interessen verursacht hat, wenn es sich um eine berechtigte Gefahr für die Erreichung gesellschaftlich nützlicher Zwecke handelt.


(2) Das Risiko gilt als gerechtfertigt, wenn der verfolgte gesellschaftlich nützliche Zweck ohne ein bestimmtes Risiko nicht hätte erreicht werden können und wenn derjenige, der es zugelassen hat, die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um eine Schädigung gesetzlich geschützter Interessen zu verhindern.


(3) Das Risiko kann nicht als gerechtfertigt angesehen werden, wenn es wissentlich mit einer Gefahr für das Leben oder der Gefahr der Verursachung einer ökologischen oder sozialen Katastrophe verbunden war.