CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2002-09-13

Artikel 44
Einfache Teilnahme

Die Straftat gilt als in einfacher Beteiligung begangen, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam als Mittäter an der Begehung der Straftat teilgenommen haben, wobei jeder von ihnen den objektiven Tatbestand der Straftat verwirklicht hat.