CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2009-04-14

Artikel 23 .1
Geringere Rechenschaftspflicht

(1) Eine Person, die eine Straftat infolge einer durch eine ärztliche Untersuchung in der vorgeschriebenen Weise festgestellten psychischen Störung begangen hat, aufgrund derer sie die Art und Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen nicht vollständig erkennen oder sie nicht vollständig steuern konnte, unterliegt einer verminderten strafrechtlichen Verantwortung.


(2) Das Gericht hat bei der Festsetzung der Strafe oder der Maßregeln der Besserung und Sicherung die bestehende psychische Störung zu berücksichtigen, die eine Strafbarkeit nicht ausschließt.