CODE Nr. 985

STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU

CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU


Inkraft seit 2014-02-25

Artikel 330 .2
Unerlaubte Anreicherung

(1) Besitz von Vermögensgegenständen durch eine verantwortliche Person oder eine Person des öffentlichen Lebens, persönlich oder durch Dritte, wenn der Wert des Vermögensgegenstandes die erworbenen Mittel erheblich übersteigt und auf der Grundlage von Beweisen festgestellt wurde, dass er nicht rechtmäßig erlangt worden sein kann


wird mit einer Geldstrafe zwischen 6 000 und 8 000 konventionellen Einheiten oder mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 und 7 Jahren, in beiden Fällen mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer zwischen 10 und 15 Jahren bestraft.


(2) Dieselben Handlungen, die von einer Person in einer öffentlichkeitswirksamen Position begangen werden


wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 bis 10.000 konventionellen Einheiten oder mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 15 Jahren, in beiden Fällen mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, für eine Dauer von 10 bis 15 Jahren bestraft.