BPO-GESETZ (ENTWURF!)
Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)
Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)
Art.
9Im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes hat das Wirtschaftsministerium die folgenden Aufgaben:
a) das Reglement für die Organisation und den Betrieb des Parks zu genehmigen;
b) Überwachung der Tätigkeit des Parks, Unterstützung seiner Entwicklung durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen vor Ort;
c) sorgt für die Organisation der jährlichen Bewertung der Ergebnisse der Tätigkeit des Parks;
d) Zusammenarbeit mit zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Experten, um die Aktivitäten des Parks zu unterstützen und zu entwickeln.