UrhG (MD)
Urheberrechtsgesetz 2010 (Aufgehoben durch LP230 vom 28.07.22)
GESETZ Nr. 139 vom 02-07-2010 zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten
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Die in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen gelten nur, wenn sie der normalen Verwertung der Werke nicht entgegenstehen und die berechtigten Interessen der Urheber oder anderer Rechtsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigen.