UrhG (MD)

Urheberrechtsgesetz 2010 (Aufgehoben durch LP230 vom 28.07.22)

GESETZ Nr. 139 vom 02-07-2010 zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten


Inkraft seit 2011-01-01, gültig bis vor 2016-09-16

Artikel 24
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Inkraft seit 2016-09-16

Artikel 24
Allgemeine Kriterien für die Anwendung von Ausnahmen und Beschränkungen

Die in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen gelten nur, wenn sie der normalen Verwertung der Werke nicht entgegenstehen und die berechtigten Interessen der Urheber oder anderer Rechtsinhaber nicht unangemessen beeinträchtigen.