DBA BRD - UdSSR (inkl. Moldova)

DBA Deutschland - Moldova (gemacht von BRD mit UdSSR 1981)

Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vom 7. Januar 1983


Inkraft seit 1983-01-12

Artikel 14
Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 13 dieses Abkommens können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.