DBA BRD - UdSSR (inkl. Moldova)

DBA Deutschland - Moldova (gemacht von BRD mit UdSSR 1981)

Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vom 7. Januar 1983


Inkraft seit 1983-01-12

Artikel 17
Andere Einkünfte

Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln dieses Abkommens nicht erwähnt wurden, können nur in diesem Staat besteuert werden.