ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
275 Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von bis zu 2 MonatenDer Abschluss des individuellen Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten erfolgt in den in Art. 55, Punkt b) und in der durch diesen Kodex und andere normative Handlungen festgelegten Weise.
Art.
276 Anziehungskraft, an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen zu arbeiten(1) Arbeitnehmer, die einen individuellen Arbeitsvertrag über einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten abgeschlossen haben, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen arbeiten.
(2) Die Vergütung der an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen geleisteten Arbeit erfolgt nach Art. 158.
Art.
277 Urlaubsgeld(1) Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Vertrages im Zusammenhang mit dem Ablauf seiner Laufzeit einen individuellen Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten abgeschlossen haben, erhalten eine Zulage für nicht genutzte Urlaubstage.
(2) Die in Absatz 1 vorgesehene Methode zur Berechnung des Urlaubsgeldes wird von der Regierung festgelegt.
Art.
278 Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags(1) Ein Arbeitnehmer, der einen Einzelarbeitsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 2 Monaten abgeschlossen hat, hat das Recht, diesen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von mindestens 3 Kalendertagen schriftlich zu kündigen.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags in Verbindung mit dem Ablauf der Frist mindestens 3 Kalendertage im Voraus durch eine Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss), durch Unterschrift oder auf eine andere Weise, die eine Empfangsbestätigung/Benachrichtigung ermöglicht, mitzuteilen.