ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
371 Aufsichts- und Kontrollorgane über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthaltenDie Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzgebungsakte und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthalten, sowie der Tarifverträge und kollektiven Arbeitsvereinbarungen in allen Einheiten wird ausgeübt durch:
a) Die staatliche Arbeitsinspektion;
c) die Gewerkschaften.