ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel IV
LOHN FÜR BESONDERE ARBEITSBEDINGUNGEN
Artikel   152 Vergütung für die Arbeit von Mitarbeitern bis 18 Jahre und anderen Kategorien von Mitarbeitern mit reduzierter täglicher Arbeit

(1) Im Falle eines Gehalts pro Zeiteinheit erhalten Arbeitnehmer bis 18 Jahre das Gehalt unter Berücksichtigung der verkürzten Dauer der täglichen Arbeit.

(2) Die Arbeit minderjähriger Arbeitnehmer, die in der Vereinbarung arbeiten, wird auf der Grundlage der in der Vereinbarung festgelegten Arbeitstarife für erwachsene Arbeitnehmer vergütet.

(3) Die außerhalb der Studienzeit geleistete Arbeit von Schülern und Studenten allgemeiner sekundärer und technischer Berufsbildungseinrichtungen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird im Verhältnis zur geleisteten oder vereinbarten Arbeitszeit vergütet.

(4) In den in Absatz (1) bis (3) genannten Fällen kann der Arbeitgeber aufgrund seiner eigenen Mittel eine Erhöhung des Tarifgehalts für die Zeit festlegen, mit der die tägliche Arbeit minderjähriger Arbeitnehmer im Vergleich zur täglichen Arbeit erwachsener Arbeitnehmer abnimmt.

(5) Die Vergütung für die Arbeit anderer Kategorien von Arbeitnehmern, denen gemäß Art. 96 eine verkürzte Arbeitszeit zugewiesen wird, erfolgt unter den von der Regierung festgelegten Gehaltsbedingungen.

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Artikel   153 Vergütung für die Arbeit bei der Ausführung von Arbeiten verschiedener Qualifikationen

(1) Bei den Arbeiten verschiedener Qualifikationskategorien wird die pro Zeiteinheit gezahlte Arbeit der Arbeitnehmer nach höherqualifizierter Arbeit bezahlt.

(2) Die im Vertrag bezahlte Arbeit der Arbeitnehmer wird nach den Sätzen der geleisteten Arbeit vergütet. In Fällen, in denen die in der Vereinbarung beschäftigten Arbeitnehmer in Bezug auf die spezifische Produktion gezwungen sind, Arbeiten zu einem niedrigeren Preis in Bezug auf die ihnen gewährten Qualifikationskategorien auszuführen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen die Differenz zwischen den Qualifikationskategorien zu zahlen.

(3) Die Regel über die Zahlung der Differenz zwischen den in Absatz (2) genannten Qualifikationskategorien findet keine Anwendung in Fällen, in denen aufgrund der besonderen Art der Produktion die Ausführung von Arbeiten verschiedener Qualifikationen unter die ständigen Verpflichtungen des Arbeitnehmers fällt.

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Artikel   154 Gehalt von Ausbildern und Lehrlingen

Die Art und die Bedingungen des Gehalts von Ausbildern und Lehrlingen werden von der Regierung festgelegt.

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Artikel   155 Gehalt von Kumulierter Arbeitnehmer

(1) Die Löhne von Kumulierungsarbeitnehmer werden für die tatsächlich geleistete Arbeit oder die tatsächlich geleistete Zeit gezahlt.

(2) Die Höhe des Tarifs oder eines Gehalts für die Kumulierungsarbeitnehmer  sowie die Höhe der Preise, Prämien, Ergänzungen und sonstigen Belohnungen, die durch die Vergütungsbedingungen bestimmt werden, werden im Tarifvertrag oder in einer Einzelbeschäftigung festgelegt und dürfen die für die übrigen Mitarbeiter in der Einheit festgelegten Mengen nicht überschreiten.

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Artikel   156 Vergütung für die Arbeit bei Kumulierung von Berufen (Funktionen) und Erfüllung von Arbeitspflichten vorübergehend abwesender Arbeitnehmer

(1) Für die alle Arbeitnehmer, die neben ihrer Grundarbeit, wie im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt ist, die weitere Arbeit in einem anderen Beruf (Position) im desselben Einheit, oder die Beschäftigung eines abwesenden Leiharbeitnehmers erfüllt, ohne von ihren Grundarbeit befreit sein (innerhalb der Grenzen der normalen Arbeitszeit nach dem vorliegenden Code), wird eine Vergütung für die Anhäufung von Berufen (Positionen) und für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Arbeit des abwesenden Arbeitnehmer gezahlt werden.

(2) Die Höhe der Prämien für die Kumulierung von Berufen (Funktionen) wird von den Parteien des individuellen Arbeitsvertrags festgelegt, darf jedoch nicht weniger als 50 Prozent des Tarifgehalts (Funktionsgehalts) des kumulierten Berufs (Funktion) betragen. Die Zahlung der Erhöhung für die Kumulierung von Berufen (Funktionen) erfolgt uneingeschränkt im Rahmen der Mittel zur Entlohnung von Arbeitskräften.

(3) Die konkrete Höhe der Erhöhung für die Erfüllung der Arbeitspflichten des vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers richtet sich nach dem tatsächlich geleisteten Arbeitsvolumen, darf jedoch 100 Prozent des Tarifs oder Funktionsgehalts des abwesenden Arbeitnehmers nicht überschreiten. Wenn die Verpflichtungen des vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers von mehreren Mitarbeitern erfüllt werden, wird die Höhe der Erhöhung im Verhältnis zum Arbeitsvolumen jedes Einzelnen im Rahmen des Tarifs oder des Funktionsgehalts des abwesenden Arbeitnehmers festgelegt.

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Artikel   157 ???

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Artikel   158 Entschädigung für Arbeiten an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen

(1) Vorbehaltlich der Zahlung des Durchschnittsgehalts für die in Art. 111, Abs. (1.1) genannten Arbeitnehmer, die an Ruhetagen und an arbeitsfreien Feiertagen geleistete Arbeit wird vergütet:

a) die Mitarbeiter, die in der Vereinbarung arbeiten - mindestens doppelt so groß wie der Tarif in der Vereinbarung;

b) Arbeitnehmer, deren Arbeit auf der Grundlage von Stunden - oder Tagestarifen entlohnt wird - mindestens doppelt so hoch wie der Stunden- oder Tageslohn;

c) an Mitarbeiter, deren Arbeit monatlich bezahlt wird - zumindest in Höhe eines Gehalts pro Zeiteinheit oder einer Tagesvergütung über dem Gehalt, wenn die Arbeit am Ruhetag oder an einem arbeitsfreien Feiertag innerhalb der Grenzen der monatlichen Arbeitszeitnorm und mindestens in doppelter Höhe des Gehalts pro Zeiteinheit oder einer Tagesvergütung über dem Gehalt ausgeführt wurde, wenn die Arbeit über der monatlichen Norm lag.

(2) Auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers, der an einem freien Tag oder an einem arbeitsfreien Feiertag gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber ihm einen weiteren freien Tag gewähren, der nicht bezahlt wird. 

(3) Die Art und Weise, in der Berufssportler, Kreative aus Theatern, Zirkussen, Kino-, Theater- und Konzertorganisationen und andere Personen, die an der Schaffung und/oder Ausführung von Kunstwerken teilnehmen, für an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen ausgeführte Arbeiten bezahlen können, kann in Übereinkommens, Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt werden.

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Artikel   159 Vergütung der Nachtarbeit

Für Arbeiten, die im Nachtprogramm ausgeführt werden, wird ein Zuschlag in Höhe von mindestens 0,5 des Grundgehalts pro dem Arbeitnehmer festgelegter Zeiteinheit festgelegt.

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Artikel   160 Das Recht des Arbeitgebers auf Anreiz- und Entschädigungszahlungen

Der Arbeitgeber ist berechtigt Prämien, Ergänzungen und Belohnungen, wie die in Art. 138, 156, 157, 158 vorgesehenen sind, in Bezug auf das in der geltenden Gesetzgebung festgelegte Mindestniveau zu erhöhen sowie andere Anreiz- und Entschädigungszahlungen im Rahmen eigener (zugewiesener) Mittel festzulegen, die für diese Zwecke im Tarifvertrag, in einem anderen normativen Akt auf der Ebene der Einheit oder in der Schätzung der Ausgaben für die Aufrechterhaltung der aus dem Budget finanzierten Einheit vorgesehen sind.

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Artikel   161 Wie man die Arbeit bei Nichterfüllung der Produktionsnormen bezahlt

(1) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen aufgrund eines Verschuldens des Arbeitgebers wird eine Vergütung für die tatsächlich geleistete Arbeit des Arbeitnehmers gezahlt, jedoch nicht weniger als in Höhe eines für denselben Zeitraum berechneten Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers. 

(2) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen ohne Verschulden des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer mindestens 2/3 des Grundgehalts.

(3) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers erfolgt die Vergütung entsprechend der geleisteten Arbeit.

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Artikel   162 Wie man für die Arbeit im Falle der Produktion von Abfällen bezahlt

(1) Die Abfälle, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers anfallen, sind in gleicher Weise wie die gute Waren zu entschädigen.

(2) Die vollständige Abfälle aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers wird nicht ersetzt. 

(3) Die teilweise Abfälle aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers wird nach dem Grad der Nützlichkeit des Produkts nach ermäßigten Sätzen ausgeglichen.

(4) Die ermäßigten Tarife, gemäß Absatz (3), sind im Tarifvertrag oder in einem anderen normativen Akt auf der Ebene der Einheit festgelegt.

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Artikel   163 Wie man die Arbeit im Falle der Aneignung neuer Produktionsprozesse bezahlt

Für die Zeit des Erwerbs neuer Produktionsprozesse wird den Mitarbeitern garantiert, den Durchschnittslohn beizubehalten.

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Artikel   164 Gehaltserhaltung bei Versetzung in eine andere Festanstellung mit niedrigerer Vergütung

Wenn der Arbeitnehmer in eine andere Festanstellung mit niedrigerer Vergütung innerhalb derselben Einheit oder an einem anderen Ort zusammen mit der Einheit versetzt wird, gemäß Art. 74, Abs. (1), das durchschnittliche Gehalt vom vorherigen Arbeitsplatz wird für einen Monat ab dem Tag der Übertragung beibehalten, mit vorheriger Einhaltung der Bestimmungen des Art. 68.

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Artikel   165 Durchschnittsgehalt

(1) Das Durchschnittsgehalt umfasst alle Lohnansprüche, aus denen nach den geltenden Rechtsvorschriften obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, mit Ausnahme von Einmalzahlungen.

(2) Das Durchschnittsgehalt wird den Arbeitnehmern in den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen durch Kollektiv- und/oder Einzelarbeitsverträge garantiert.

(3) Die Methode zur Berechnung des Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers ist einzigartig und wird von der Regierung festgelegt.

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Artikel   165 .1 Materielle Hilfe

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmern jährliche materielle Hilfe in der Weise und zu den Bedingungen zu gewähren, die im Tarifvertrag, in anderen normativen Handlungen auf der Ebene der Einheit und/oder in den geltenden normativen Handlungen vorgesehen sind. Die materielle Beihilfe kann dem Arbeitnehmer auf der Grundlage seines schriftlichen Antrags zu jeder Jahreszeit gewährt oder dem Urlaubsgeld hinzugefügt werden (Art. 117).

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