ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel III
GARANTIEN UND VERGÜTUNGEN FÜR MITARBEITER, DIE DIE ARBEIT MIT DEM STUDIUM VERBINDEN
Artikel   178 Garantien und Vergütungen für Mitarbeiter, die die Arbeit mit dem Studium an Hochschulen und Fachhochschulen kombinieren

(1) Die Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber zu den akkreditierten Studiengängen geschickt werden, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, im Rahmen der beruflichen Bildung, Hochschulabschluss Bachelor oder höheren Teilzeit Master-Abschluss werden die kurze Dauer der Zeit für die Arbeit, zusätzlichen Urlaubstage, die Aufrechterhaltung des gesamten oder einen Teil des durchschnittlichen Gehalts gegeben, und Leistungen, die in einer Weise von der Regierung bestimmt.

(1.1) Arbeitnehmern, die sich von sich aus für gesetzlich anerkannte Studiengänge im Rahmen der Technischen Berufsausbildung, des Höheren Bachelor- oder Masterabschlusses mit Teilzeitausbildung eingeschrieben haben, werden bestimmte Garantien und Vergütungen in der im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag vorgesehenen Weise gewährt.

(2) Im Tarifvertrag, in anderen normativen Akt auf der Ebene der Einheit und in das Übereinkommens für Arbeitnehmer nach Absatz (1) zusätzliche Privilegien können durch die Einrichtung vorgesehen werden.

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Artikel   179 Garantien und Vergütungen für Mitarbeiter, die die Arbeit mit dem Studium in Promotions- und Postdoktorandenprogrammen kombinieren

(1) Mitarbeitern, die in gesetzlich anerkannten Promotions- und Postdoktorandenprogrammen an Hochschulen oder in Organisationen auf dem Gebiet der Forschung und Innovation studieren, werden Garantien und Entschädigungen in der im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag vorgesehenen Weise gewährt.

(2) Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmervertreter können im Tarifvertrag oder in einem anderen normativen Akt auf der Ebene der Einheit auf Kosten der Einheit zusätzliche Garantien und Entschädigungen vorsehen, die zu den durch die geltenden normativen Akte festgelegten Garantien und Entschädigungen beitragen. 

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Artikel   180 Aufgehoben

(Aufgehoben)

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Artikel   181 Garantien und Vergütungen für Arbeitnehmer, die die Arbeit mit dem Studium an allgemeinbildenden Schulen verbinden

Arbeitnehmer, die in allgemeinen weiterführenden Bildungseinrichtungen studieren, eine verkürzte Arbeitszeit, zusätzlichen Urlaub mit der ganz oder teilweise Aufrechterhaltung des Durchschnittsgehalts sowie andere Garantien und Entschädigungen in der von der Regierung festgelegten Weise erhalten.

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Artikel   182 Verfahren zur Gewährleistung die Garantien und Entschädigungen für Mitarbeiter, die die Arbeit mit dem Studium verbinden

(1) Arbeitnehmern, die die Arbeit mit dem Studium verbinden, werden Garantien und Entschädigungen gewährt, wenn sie zum ersten mal Ausbildung dieser Stufe erhalten.

(2) Zu dem zusätzlichen Urlaub für die Arbeitnehmer, die die Arbeit mit dem Studium verbinden, kann nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Jahresurlaub hinzugefügt werden. 

(3) Arbeitnehmern, die an einer Bildungseinrichtung in der zweiten oder dritten Fachrichtung (Beruf) studieren, können bestimmte Garantien und Entschädigungen in der im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag vorgesehenen Weise gewährt werden.

Original 

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