ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel II
ORGANISATION DES ARBEITSSCHUTZES. GEWÄHRLEISTUNG DES RECHTS DER MITARBEITER AUF ARBEIT, DIE DEN ARBEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ENTSPRICHT
Artikel   224 Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Organisation des Arbeitsschutzes erfolgt gemäß dem Arbeitsschutzgesetz.

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   225 Gewährleistung des Rechts der Mitarbeiter auf die Arbeit, die den Arbeitsschutzanforderungen entspricht

(1) Der Staat garantiert den Arbeitnehmern den Schutz ihres Rechts auf Arbeit, der den Anforderungen des Arbeitsschutzes entspricht.

(2) Die im individuellen Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen müssen den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen.

(3) Während der Beendigung der Arbeitstätigkeitskontrolle durch die staatlichen Kontrollorgane, die im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen ist, wird der Arbeitnehmer, infolge der Verletzung der Arbeitsschutzanforderungen ohne Verschulden des Arbeitnehmers, die Arbeit (Funktion) und das Durchschnittsgehalt behalten.

(4) Wenn der Arbeitnehmer weigert sich im Falle einer Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit zu arbeiten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine weitere Arbeit zu geben, die dem Niveau der beruflichen Ausbildung des Arbeitnehmers entspricht, bis die Gefahr beseitigt ist, wobei das Gehalt vom vorherigen Job erhalten bleibt.

(5) Falls die Erbringung einer anderen Tätigkeit ist nicht möglich, so wird der Aufenthalt des Arbeitnehmers bis zur Beseitigung der Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit vom Arbeitgeber nach Art. 163, Abs. (1) bezahlt.

(6) Im Falle der Nichtversicherung des Arbeitnehmers nach den Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz mit persönlicher und kollektiver Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber kein Recht, vom Arbeitnehmer die Erfüllung von Arbeitspflichten zu verlangen, und ist verpflichtet, den Aufenthalt aus diesem Grund gemäß den Bestimmungen von Abs. (5) zu bezahlen.

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   226 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   227 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   228 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   229 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   230 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   231 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   232 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   233 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   234 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   235 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   236 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   237 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   238 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   239 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   240 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   241 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   242 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   243 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   244 ???

???

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Titel X
BESONDERHEITEN DER ARBEITSREGULIERUNG BESTIMMTER KATEGORIEN VON ARBEITNEHMERN

Artikel   245 Besonderheiten der Arbeitsregulierung

Die Besonderheiten der Arbeitsregulierung sind eine Reihe von Regeln, die die Anwendung allgemeiner Arbeitsvorschriften auf bestimmte Kategorien von Mitarbeitern festlegen oder für diese Kategorien zusätzliche Regeln festlegen, die das genannte Feld abdecken.

Original 

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian


Artikel   246 Kategorien von Arbeitnehmern, für die die Besonderheiten der Arbeitsregulierung gelten

Die Besonderheiten der Regulierung der Arbeit von Frauen, Personen mit familiären Verpflichtungen, Mitarbeitern bis zu 18 Jahren, Abteilungsleitern, Personen, die kumuliert arbeiten, sowie anderen Kategorien von Mitarbeitern werden durch diesen Kodex und andere normative Akte festgelegt.

Original 

Nichtoffizielle Übersetzung! Keine Gewähr für Richtigkeit.

See the original = Romanian