ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel III
ARBEIT VON PERSONEN BIS ZU 18 JAHREN
Artikel   253 Ärztliche Untersuchungen von Mitarbeitern bis 18 Jahre

(1) Arbeitnehmer bis 18 Jahre sind erst nach einer Vorsorgeuntersuchung beschäftigt. Anschließend, bis sie 18 Jahre alt sind, werden sie jedes Jahr einer ärztlichen Untersuchung unterzogen.

(2) Die Kosten für ärztliche Untersuchungen trägt der Arbeitgeber.

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Artikel   254 Die Arbeitsnorm von Mitarbeitern bis zu 18 Jahren

(1) Für Arbeitnehmer bis 18 Jahre wird ausgehend von den allgemeinen Arbeitsnormen die Arbeitsnorm entsprechend der für die jeweiligen Arbeitnehmer festgelegten verkürzten Arbeitszeit festgelegt.

(2) Für die Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die nach dem Abschluss von Einrichtungen der allgemeinen Sekundarstufe und der beruflichen und technischen Bildung beschäftigt sind, der Arbeitgeber legt die verkürzte Arbeitsnormen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, Übereinkommen und dem Tarifvertrag festgelegt werden.

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Artikel   255 Arbeiten, bei denen ist verboten die Arbeit von Personen bis zu 18 Jahren zu nutzen

(1) Es ist verboten, die Arbeit von Personen im Alter von bis zu 18 Jahren bei Arbeiten mit schweren, schädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, in Untergrundarbeiten sowie bei Arbeiten, die die Gesundheit oder moralische Integrität Minderjähriger beeinträchtigen können (Glücksspiel, Arbeiten in Nachtclubs, Herstellung, Transport und Vermarktung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Betäubungsmitteln und toxischen Substanzen), zu verwenden. Es ist nicht zulässig manuelles Heben und Transportieren von Gewichten durch Minderjährige, die die für sie festgelegten Höchstnormen überschreiten.

(2) Die Nomenklatur von Werken mit schweren, schädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen, auf die die Arbeit von Personen bis 18 Jahren nicht angewendet werden darf, sowie die höchstzulässigen Anwendungsregeln für Personen bis 18 Jahre beim manuellen Heben und Transportieren von Gewichten werden von der Regierung nach Rücksprache mit Arbeitgebern und Gewerkschaften genehmigt.

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Artikel   256 Verbot der Entsendung von Mitarbeitern bis zu 18 Jahren

Es ist verboten Mitarbeiter bis zu 18 Jahren zu entsenden, mit Ausnahme von Mitarbeitern audiovisueller Einrichtungen, Theatern, Zirkussen, Kino-, Theater-und Konzertorganisationen sowie von Profisportlern.

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Artikel   257 Zusätzliche Garantien für die Entlassung von Mitarbeitern bis zu 18 Jahren

Die Entlassung von Mitarbeitern im Alter von bis zu 18 Jahren, außer im Falle der Liquidation der Einheit, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der territorialen Arbeitsagentur unter Beachtung der in diesem Kodex vorgesehenen allgemeinen Entlassungsbedingungen zulässig.

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