ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel XV
KONTINUIERLICHE SCHICHTARBEIT
Artikel   317 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Rotationsmethode ist eine besondere Form der Durchführung des Arbeitsprozesses außerhalb des Wohnortes des Arbeitnehmers, bei der seine tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht gewährleistet werden kann.

(2) Die Rotationsmethode wird angewandt, wenn sich der Arbeitsplatz in erheblicher Entfernung vom Wohnort des Arbeitgebers befindet, um die Zeit für den Bau, die Reparatur oder die Rekonstruktion von industriellen, sozialen und anderen Einrichtungen zu verkürzen.

(3) Arbeitnehmer, die an der Arbeit im Rotationsverfahren beteiligt sind, wohnen vorübergehend in speziell vom Arbeitgeber geschaffenen Rotationslagern, die ein Komplex von Gebäuden und Strukturen sind, die das Leben der Arbeitnehmer während der Arbeitsleistung und zwischen den Schichten gewährleisten sollen.

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Artikel   318 Begrenzung einer kontinuierlichen Schichtarbeit

(1) Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere sowie Personen, für die eine kontinuierliche Schichtarbeit gemäß einem ärztlichen Gutachten kontraindiziert ist, dürfen nicht in eine kontinuierliche Schichtarbeit einbezogen werden.

(2) Personen mit schweren und akzentuierten Behinderungen, ein Elternteil (Vormund, Pfleger) mit Kindern unter vier Jahren oder Kindern mit Behinderungen, Personen, die die Arbeit mit dem Erziehungsurlaub gemäß § 126 und § 127, Abs. (2) kombinieren, sowie Arbeitnehmer, die aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einen kranken Familienangehörigen pflegen, dürfen kontinuierliche Schichtarbeit nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung leisten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die oben genannten Arbeitnehmer in schriftlicher Form über ihr Recht auf Ablehnung der kontinuierlichen Schichtarbeit zu informieren.

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Artikel   319 Dauer einer kontinuierlichen Schichtarbeit

(1) Die Dauer einer Schicht umfasst die Arbeitszeit und die Ruhezeit zwischen den Schichten im Schichtlager ein, die in Artikel 317, Absatz (3) vorgesehen ist.

(2) Die Dauer einer Schicht darf einen Monat nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber an bestimmten Standorten nach Beratung mit den Arbeitnehmervertretern die Dauer der Schicht bis zu drei Monaten erhöhen.

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Artikel   320 Erfassung der kontinuierlichen Schichtarbeitszeit

(1) Bei Wechselschichtarbeit ist die Arbeitszeit nach § 99 für einen Monat, ein Quartal oder einen anderen längeren Zeitraum, höchstens jedoch für ein Jahr, zu berechnen.

(2) Der Abrechnungszeitraum umfasst die gesamte Arbeitszeit, die Zeit für den Weg vom Standort des Arbeitgebers zur Arbeitsstätte und zurück sowie die Ruhezeit innerhalb eines bestimmten Kalenderzeitraums. Die Gesamtdauer der Arbeitszeit im Abrechnungszeitraum darf die in diesem Gesetz festgelegte Normalarbeitszeit nicht überschreiten.

(3) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die Arbeits- und Ruhezeiten jedes Arbeitnehmers, der im Rotationsverfahren arbeitet, sowohl monatlich als auch für den gesamten Abrechnungszeitraum zu führen.

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Artikel   321 Arbeits- und Ruhezeitregime der kontinuierlichen Schichtarbeitszeit

(1) Die Arbeits- und Ruhezeit für den Abrechnungszeitraum wird durch einen kontinuierlichen Schichtarbeitszeitplan geregelt, der vom Arbeitgeber nach Konsultation mit den Arbeitnehmervertretern genehmigt wird und den Arbeitnehmern mindestens einen Monat vor seiner Inkraftsetzung mitgeteilt wird.

(2) Der Arbeitszeitplan schließt die aus Verkehrsgründen erforderliche Zeit für den Weg zur und von der Arbeitsstätte ein. Die Zeit für den Weg zur Arbeitsstätte und zurück wird nicht in die Arbeitszeit eingerechnet und kann auf Tage der zwischenschichtlichen Ruhezeit fallen.

(3) Stunden zusätzlicher Arbeit innerhalb eines kontinuierlichen Schichtarbeitsplans können im Laufe des Kalenderjahres angesammelt und zu ganzen Tagen mit anschließender Gewährung zusätzlicher Ruhetage gemäß der Anordnung (Verfügung, Entscheidung, Beschluss) des Arbeitgebers summiert werden.

(4) Ruhetage, die im Zusammenhang mit der Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit innerhalb des Abrechnungszeitraums gewährt werden, werden in Höhe des grundlegenden Tageslohns bezahlt, es sei denn, der individuelle oder kollektive Arbeitsvertrag sieht günstigere Bedingungen vor.

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Artikel   322 Garantien und Entschädigungen für die Personen, die auf Rotationsbasis arbeiten (kontinuierliche Schichtarbeitszeit)

(1) Die Arbeitnehmer, die auf Rotationsbasis arbeiten, erhalten für jeden Kalenderarbeitstag während der Schichtperiode sowie für die Transportzeit zum Arbeitsplatz und zurück einen Zuschlag für die kontinuierliche Schichtarbeitszeit in der von der Regierung festgelegten Höhe. 

(2) Der Angestellte erhält den durchschnittlichen Tageslohn für den Transport von der Betriebsstätte des Arbeitgebers zur Arbeitsstätte und zurück, der durch den Zeitplan für die kontinuierliche Schichtarbeit festgelegt ist, sowie für den Transport, der durch Witterungsbedingungen oder Verschulden des Transportunternehmens verzögert wird.

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