ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Titel XIII
ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DER EINHALTUNG DES ARBEITSRECHTS
Kapitel I
AUFSICHTS- UND KONTROLLORGANE
Artikel   371 Aufsichts- und Kontrollorgane über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthalten

Die Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzgebungsakte und anderer normativer Akte, die Normen des Arbeitsrechts enthalten, sowie der Tarifverträge und kollektiven Arbeitsvereinbarungen in allen Einheiten wird ausgeübt durch:

a) Die staatliche Arbeitsinspektion;

c) die Gewerkschaften.

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