BPO-GESETZ (ENTWURF!)

Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)

Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)


Stand:
Kapitel VII
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art.

  18 (Unbenannt)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Moldau in Kraft.

(2) Die Regierung wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:

a) bringt ihre normativen Rechtsakte mit diesem Gesetz in Einklang;

b) entwirft und verabschiedet die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen normativen Rechtsakte und unterbreitet dem Parlament Vorschläge zur Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften an dieses Gesetz.

Original 

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