IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau

Commentary to:

 

Art.

 

15 IT-Park-Gesetz MD /

Art.

 15

- Einrichtungen und Anreize für die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks

 ( In force since 2020-08-07valid until before 2024-02-12

, click here to the changing

)

1) Um die Schaffung und den Betrieb von Informationstechnologieparks zu erleichtern, gewährt der Staat seinen Einwohnern folgende Anreize:

a) die von den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Höhe von 7% des Verkaufserlöses erhobene einmalige Steuer, die jedoch nicht unter dem in Absatz (2) festgelegten Mindestbetrag liegt, umfasst die folgende Steuern und Abgaben:

- Einkommensteuer auf unternehmerische Tätigkeit,

- Einkommensteuer auf Lohn,

- gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,

- obligatorische Krankenversicherungsprämien von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,

- Kommunalsteuern, Grundsteuer und

- die Steuer für die Nutzung von Straßen durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge, die von den Bewohnern der Parks gemäß dem geltenden Recht geschuldet werden.

Die anderen Steuern und Gebühren werden von den Bewohnern der Parks in der allgemein üblichen Weise bezahlt;

b) finanzielle Zuwendungen, die durch Wettbewerb innerhalb staatlicher Programme erzielt werden;

c) die Möglichkeit, von den Finanzmitteln des Fonds zur Unterstützung digitaler Innovationen und technologischer Startups zu profitieren, der auf der Grundlage der von der Regierung genehmigten Regelung arbeitet, die die Grundsätze, Aufgaben, Ziele des Fonds sowie die Art der Ausbildung und Nutzung seiner Mittel festlegt;

d) andere steuer- und zollrechtliche Erleichterungen, die im Steuer- und Zollrecht vorgesehen sind.

(1.1) Für die Zwecke der Anwendung der von den Einwohnern des Parks erhobenen Einheitssteuer auf die Informationstechnologie gemäß Abs. (1) lit. a), gilt:

Einkommenssteuer aus dem Gehalt (Lohnsteuer), die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten staatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten Krankenversicherungsbeiträge beziehen sich auf die Zahlungen die geleistet wurden an die Arbeitnehmer als Gehälter oder zu ihren Gunsten durch die Anwohnerparks für Informationstechnologie (Arbeitgeber) auf der Grundlage von arbeitsrechtlichen und normativen Gesetzen mit arbeitsrechtlichen Normen (an andere Stellen).

(2) Der Mindestbetrag der von den Einwohnern von Informationstechnologieparks erhobenen einmaligen Steuer wird monatlich pro Arbeitnehmer festgelegt und beträgt 30% des durchschnittlichen Monatslohns in der Wirtschaft, der für das Jahr des Besteuerungszeitraums der jeweiligen Steuer vorgesehen ist .

(3) Die von den Einwohnern der Informationstechnologieparks gemäß diesem Artikel erhobene einmalige Steuer wird von den Bewohnern des Parks gemäß den geltenden Rechtsvorschriften monatlich gezahlt.

(4) Wenn neue Gesetze erlassen werden, die den Satz der einheitlichen Steuer auf Einwohner von IT-Parks und/oder deren Zusammensetzung gemäß Abs. (1) lit. a) ändern und/oder diese Steuer aufheben, sind die Parkbewohner berechtigt, ihre Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze vor Inkrafttreten der neuen Gesetze für einen Zeitraum von neun (9) Jahren weiterzuführen, der ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes berechnet wird und der die Betriebsdauer des betreffenden Parks nicht überschreiten sollte.

Werden bestimmte Steuern und/oder Gebühren, die in der einheitlichen Steuer für Einwohner von informationstechnologieparks gemäß Absatz 1 Buchstabe a enthalten sind, durch andere Steuern und/oder Gebühren durch Rechtsvorschriften ersetzt, so wird die Zusammensetzung der einheitlichen Steuer entsprechend angepasst, ohne Ihren Satz zu ändern.

(5) Wenn die Bewohner des Parks die Bedingungen der Anwendung der durch das vorliegende Gesetz vorgesehenen Einrichtungen nicht erfüllen, werden ihre Verpflichtungen gegenüber dem nationalen öffentlichen Haushalt in der allgemein festgelegten Weise neu berechnet gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, beginnend mit dem Steuerzeitraum, in dem der Verstoß begangen wurde.




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Franz-Anton Plitt (President of the supervisory board)
MDW - Moldova´s Germanspeaking Business Association
Chisinau Moldova
franz-anton.plitt@mdw-moldova.org - www.mdw-moldova.org

Up-to-date:

  2022-11-02
<p>This is a seria of explanations to some important laws for investors in Moldova.</p> <p>The authors are members of the MDW, Moldova&acute;s Germanspeaking Business Association.</p> <p>We hope this will help to get more investments to Moldova.</p> <p>Btw, the membership in our association does not require German language skills (though we see our special task in assistance in relations between Moldova and German speaking business people). Thus if you like our work for Moldova and want to further it: Contact us!</p>

Berechnung der Steuer

Die Berechnung der Steuer ist ganz einfach.


Man berechnet zunächst die Einnahmen / den Umsatz durch simple Addition der entstandenen Ansprüche (Soll-Versteuerung, wie bei juristischen Personen in Mitteleuropa).


Dann nimmt man die Zahl der Mitarbeiter (die bereits beim Arbeitsamt registriert sind).


Sodann schaut man, was das prognostizierte Durchschnittseinkommen ist. Diese Prognose macht der Staat. In 2022 ist das 9.900 MDL = etwa 500 € brutto.


Dann rechnet man aus:


a.) Umsatz x 0,07 = 7 % = xxx MDL


b.) Durchschnittseinkommen (9.900) x 0,3 (30% = in 2022: 2.970 MDL = ca. 145 €) x Mitarbeiterzahl = yyy MDL.


Von diesen beiden Werten ist der höhere zu bezahlen, also entweder xxx MDL oder yyy MDL.


Damit ist dann zahlungstechnisch alles erledigt! Außer natürlich evtl. Mehrwertsteuer. Und bei Gewinnausschüttung fällt selbstverständlich Dividendensteuer an, je nach Doppelbesteuerungsabkommen (Moldova nimmt derzeit 6 %).


Abschreibungen, Privatentnahmen, Kilometerpauschalen, Steuerklassen, etc. spielen keinerlei Rolle für die Steuer!


Und ein ganz wichtiger Punkt sind für den einen oder anderen auch die Auswirkungen auf Mitarbeiteroptionen.
Das ist zumindest in der BRD ein ganz erhebliches Problem, wie eine gerade vom aktuellen deutschen Finanzminister vorgeschlagene Neuregelung zeigt.
In Moldova ist das als zusätzlicher Lohn steuer- und sozialabgabenfrei und deshalb kann man solche Regelungen problemlos treffen, ohne die irgendwo auch nur anzumelden (wenn ich da nicht irgendwo einen Denkfehler mache - nach meiner Auffassung spielt das allenfalls und auch nur vielleicht beim Wiederverkauf der Option eine Rolle, als dann steuerbare Quasie-Dividende bzw. Veräußerungsgewinn eines Anteils an einer Gesellschaft).


Konkret führt dies dazu, dass vielerlei Belege über theoretisch abzugsfähige Kosten von den Unternehmern gar nicht gesammelt sondern schlicht weggeworfen werden - denn das Verbuchen macht Arbeit und kostet Geld. Gewinnsteuern hingegen kann man dadurch nicht sparen.


Dass überhaupt Belege gesammelt werden liegt nur an der Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer - und macht deshalb (erst) ab einer gewissen Höhe Sinn.


Da kann man als Unternehmer mal richtig über das Produkt und das Marketing nachdenken. 


Beispiel nachstehend: