ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
383???
Art.
383Die staatliche Aufsicht über die Durchführung der Maßnahmen, die den sicheren Betrieb der Elektro- und Fernwärmeanlagen gewährleisten, wird durch das staatliche Energieaufsichtsorgan ausgeübt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.