VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Art.
55(1) Jeder Bürger hat Verpflichtungen gegenüber dem Staat und der Gesellschaft, die sich direkt aus den garantierten Rechten und Freiheiten ergeben.
(2) Die Achtung der legitimen Rechte und Interessen, die Würde anderer Bürger ist obligatorisch.
Art.
55Jeder übt seine verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten in gutem Glauben aus, ohne die Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen.