BPO-GESETZ (ENTWURF!)
Gesetz über Business Process Outsourcing (BPO) (ENTWURF!!!)
Gesetz über den internationalen Unternehmensdienstleistungspark (ENTWURF)
Art.
1(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Errichtung des internationalen Dienstleistungsparks für Unternehmen.
(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Entwicklung der internationalen Unternehmensdienstleistungsbranche zu fördern, Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung zu schaffen und in- und ausländische Investitionen anzuziehen.