ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
311Einzelne Arbeitsstreitigkeiten, die zwischen einem Arbeitnehmer und einer religiösen Vereinigung entstehen und nicht einvernehmlich beigelegt werden, werden gemäß diesem Gesetz vor Gericht beigelegt (Abschnitt XII).