ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
354???
Art.
354Individuelle Arbeitsstreitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber werden berücksichtigt in Bezug auf:
a) den Abschluss des individuellen Arbeitsvertrages;
b) Ausführung, Änderung und Aufhebung des individuellen Arbeitsvertrages;
c) Beendigung und teilweise oder vollständige Ungültigkeit des individuellen Arbeitsvertrages;
d) Entschädigungszahlungen im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten durch eine der Parteien des individuellen Arbeitsvertrags;
e) Anfechtungsergebnisse;
f) Aufhebung der Anordnung (Verfügung, Entscheidung, Beschluss) zur Beschäftigung, die gemäß Art. 65, Punkt (1) ausgeliefert;
h) andere Probleme, die sich aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen ergeben.