VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

92

Die Aufgaben des Interimspräsidenten

Wenn die Person, die als Präsident der Republik Moldau handelt, schwere Handlungen, die gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoßen, so finden Artikel 89.1 und Artikel 91 die Anwendung.