ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
62???
Art.
62Es ist verboten, die Probezeit im Falle des Abschlusses des individuellen Arbeitsvertrags mit anzuwenden:
a) – aufgehoben;
b) Personen bis 18 Jahre;
c) durch den Wettbewerb beschäftigte Personen;
d) Personen, die von einer Einheit in eine andere überführt wurden;
e) schwangere Frauen;
f) Menschen mit Behinderungen;
g) in Wahlpositionen gewählte Personen;
h) Personen, die im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten beschäftigt sind;
(i) – ausgeschlossen.