ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2016-09-09, valid until before 2017-10-20

Art.

62

???

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In force since 2017-10-20

Art.

62

Verbot der Anwendung der Probezeit

Es ist verboten, die Probezeit im Falle des Abschlusses des individuellen Arbeitsvertrags mit anzuwenden:


a) – aufgehoben;


b) Personen bis 18 Jahre;


c) durch den Wettbewerb beschäftigte Personen;


d) Personen, die von einer Einheit in eine andere überführt wurden;


e) schwangere Frauen;


f) Menschen mit Behinderungen;


g) in Wahlpositionen gewählte Personen;


h) Personen, die im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten beschäftigt sind;


(i) – ausgeschlossen.