ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
12???
Art.
12Die Klauseln in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen oder Rechtsakten von Behörden der öffentlichen Verwaltung gemäß Art. 4, Punkt d) und e), die die Situation der Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitsrecht verschlechtern, ungültig sind und keine rechtlichen Auswirkungen haben.