Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
Art.
3Gemäß Artikel 100 Absatz 6 des Arbeitsgesetzbuchs darf für die im Anhang genannten Berufe, die Bestandteil dieses Übereinkommens sind, eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden festgelegt werden, gefolgt von einer Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.