Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
Art.
12Die Dauer der Essenspause wird durch die internen Vorschriften der Einheit unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen festgelegt:
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 - 10 Stunden: mitten im Programm;
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden: nach jeweils 4 Arbeitsstunden;
- bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden: nach Entscheidung der Einheit.
Pausen zur Erholung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, bedingt durch Produktionstechnologie und / oder ungünstige Wetterbedingungen, werden mit einer Dauer von mindestens 10 Minuten alle 2 Stunden in vom Arbeitgeber eingerichteten Sonderräumen eingerichtet.