ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
276(1) Arbeitnehmer, die einen individuellen Arbeitsvertrag über einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten abgeschlossen haben, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen arbeiten.
(2) Die Vergütung der an Ruhetagen und arbeitsfreien Feiertagen geleisteten Arbeit erfolgt nach Art. 158.