ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2015-12-18, valid until before 2020-08-31

Art.

184

???

???

In force since 2020-08-31

Art.

184

Garantien im Falle der Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer auf Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) unter Unterschrift seine Absicht mitzuteilen, den einzelnen Arbeitsvertrag, der auf unbestimmte oder bestimmte Zeit geschlossen wurde, innerhalb der folgenden Bedingungen zu kündigen:


a) vor 2 Monate – im Falle einer Entlassung im Zusammenhang mit der Liquidation der Einheit oder der Beendigung der Tätigkeit der natürlichen Person des Arbeitgebers, Verringerung der Anzahl oder des Personalbestands in der Einheit (Art. 86, Abs.(1), Punkt b) und c));


b) vor einem Monat - im Falle einer Entlassung im Zusammenhang mit der Feststellung, dass der Arbeitnehmer nicht der Position oder der Arbeit entspricht, die aufgrund unzureichender Qualifikation durchgeführt wurde, bestätigt durch die Entscheidung der Attestierungskommission (Art. 86, Abs. (1), Punkt e));


c) vor 14 Kalendertage - im Falle einer Entlassung aus dem Grund, dass der Arbeitnehmer den Status eines Rentners im Alter innehat (Art. 86, Abs. (1), Punkt y.1) und Art. 301, Abs. (1), Punkt (c)).


(2) Während der in Absatz (1) genannten Zeiträume dem Arbeitnehmer wird mindestens ein Arbeitstag pro Woche unter Beibehaltung des Durchschnittsgehalts für die Suche nach einem anderen Arbeitsplatz gewährt.


(3) Bei der Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags infolge der Verletzung seiner Beschäftigungsverpflichtungen durch den Arbeitnehmer (Art. 86, Abs.(1), Punkt g) - k), m), o) - r)), Hinweis ist nicht obligatorisch.