ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
265Der Leiter der Einheit hat das Recht, in den vertraglich festgelegten Fällen vor Ablauf der Laufzeit des individuellen Arbeitsvertrags zurückzutreten und seinen Arbeitgeber einen Monat zuvor schriftlich zu informieren.