ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
384???
Art.
384Die staatliche Überwachung der Einhaltung der sanitär-hygienischen und sanitär-epidemiologischen Normen in allen Einheiten wird durch den Staatlichen Sanitär-Epidemiologischen Dienst durchgeführt, innerhalb der Grenzen, gemäß den Anforderungen und dem Verfahren, die durch das Gesetz festgelegt sind.