IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-01-01, gültig bis vor 2018-01-01

Artikel 16
Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von Parkbewohnern beschäftigt werden

(1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 60% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.

(2) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten den Status der versicherten Person in der obligatorischen Krankenversicherung auf der Grundlage von registrierten Listen der versicherten Personen, die von den Bewohnern des Parks gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beschäftigt, präsentiert und aktualisiert werden.

(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren, und bei neuen Angestellten: - bis zur Anstellung. (Anm.: Schlecht formuliert schon im Original. Haben hier etwas freier übersetzt. Man muss wohl die bereits beschäftigten Arbeitnehmer schlicht umfassend über die Besonderheiten dieser Rechtssituation informieren vor Wechsel in den Residentenstatus oder, bei neuen Mitarbneitern, vor Abschluss des Arbeitsvertrages).

(kein offizieller Text! Übersetzt von Innovation Seven SRL)

Inkraft seit 2018-01-01

Artikel 16
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