IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2018-07-20, valid until before 2020-08-07

Art.

16

- Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von Parkbewohnern beschäftigt werden

(1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 60% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.


(2) Die Mitarbeiter der Bewohner des Parks erhalten den Status einer versicherten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der im Einkommenssteuerbericht gemachten und aktualisierten Angaben; die Einbehaltung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge und der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet.


(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren, und bei neuen Angestellten: - bis zur Anstellung.


(kein offizieller Text! Übersetzt von Innovation Seven SRL - Anm.: Schlecht formuliert schon im Original. Haben hier etwas freier übersetzt. Man muss wohl die bereits beschäftigten Arbeitnehmer schlicht umfassend über die Besonderheiten dieser Rechtssituation informieren vor Wechsel in den Residentenstatus oder, bei neuen Mitarbeitern, vor Abschluss des Arbeitsvertrages)

In force since 2020-08-07

Art.

16

- Sozial- und Krankenversicherung von Arbeitnehmern, die von den Residenten des IT-Parks beschäftigt werden

1) Die Arbeitnehmer der Parkbewohner erhalten nach den geltenden Rechtsvorschriften alle Arten staatlicher Sozialversicherungsleistungen aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt. Das versicherte Monatsgehalt dieser Angestellten wird 68% des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Wirtschaft ausmachen.


(2) Die Mitarbeiter der Bewohner des Parks erhalten den Status einer versicherten Person in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der im Einkommenssteuerbericht gemachten und aktualisierten Angaben; die Einbehaltung der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge und der obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet.


(3) Der Bewohner des Parks ist verpflichtet, seine (bestehenden) Mitarbeiter schriftlich über die Besonderheiten der Sozial- und Krankenversicherung des vorliegenden Artikels sowie die Besonderheiten der Lohnsteuer (wörtlich: Einkommensteuer vom Gehalt) bis zum Tag des Erhalts des Residententitels zu informieren, und bei neuen Angestellten: - bis zur Anstellung.

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2020
2020-08-07
Nr. 199-204

Gesetz zur Änderung einiger Artikel des IT-Park-Gesetzes

Art.

I

- Das Gesetz Nr. 77/2016 auf Information Technology Parks (official monitor der Republik Moldau, 2016, keine. 157-162, Kunst. 318) in der geänderten Fassung, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 erhält Absatz (3) folgende Fassung:

"(3) die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen rechtlichen Einkünften aus den Pflichten gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß Ihrer Verordnung abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und Ihrem Einkommen aus dem Verkauf bestimmt.”

2. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

"c) die Möglichkeit, von den Finanzmitteln des Fonds zur Unterstützung digitaler Innovationen und technologischer startups zu profitieren, der auf der Grundlage der von der Regierung genehmigten Verordnung arbeitet, die die Grundsätze, Aufgaben, Ziele des Fonds sowie die Art der Ausbildung und Nutzung seiner Mittel festlegt;”

3. In Artikel 16 Absatz 1 wird "60%" durch "68%"ersetzt.

4. In Artikel 19:

Absatz (1):

im einleitenden Teil wird das Wort "Beendigung" durch das Wort "Auflösung" ersetzt”;

in den Buchstaben A und b werden die Worte "3 Monate" durch die Worte "30 Tage" ersetzt”;

der Absatz wird durch lit. e) mit folgendem Inhalt ergänzt:

"e) auf initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass der gebietsansässige die in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Qualifikation als gebietsansässiger eines Informationstechnologieparks nicht mehr erfüllt.”

in Absatz (2) wird der Text "a) und b)" ersetzt durch "a), b) und e)".