IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2017-01-01, valid until before 2020-08-07

Art.

19

- Verlust des Residentenstatus

1) Der Residentenstatus des Parks wird durch Kündigung des Vertrags mit der Verwaltung des Parks in folgenden Situationen zurückgezogen: a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;


b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;


c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;


d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a) und b), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.


(3) Der Entzug des Eigentumsrechts des Parkbewohners hat zur Folge, dass der Bewohner der nach diesem Gesetz gewährten Gebäude verliert.


(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.


(kein offizieller Text! Übersetzt von Innovation Seven SRL)

In force since 2020-08-07

Art.

19

- Verlust des Residentenstatus

1) Der Residentenstatus wird durch die Beendigung des mit der Parkverwaltung geschlossenen Vertrages in folgenden Situationen beendet:


a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;


b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;


c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;


d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind;


e) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen Überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass der Resident die in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Qualifikation als Resident eines Informationstechnologieparks nicht mehr erfüllt.


(2) In den Fällen des Absatzes (1) lit. a), b) und e), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.


(3) Die Aufhebung des Residentenstatus führt zum Entzug des Rechts, die Vorteile zu nutzen, die den Parkresidenten gemäß diesem Gesetz gewährt werden.


(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2020
2020-08-07
Nr. 199-204

Gesetz zur Ă„nderung einiger Artikel des IT-Park-Gesetzes

Art.

I

- Das Gesetz Nr. 77/2016 auf Information Technology Parks (official monitor der Republik Moldau, 2016, keine. 157-162, Kunst. 318) in der geänderten Fassung, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 erhält Absatz (3) folgende Fassung:

"(3) die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen rechtlichen Einkünften aus den Pflichten gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß Ihrer Verordnung abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und Ihrem Einkommen aus dem Verkauf bestimmt.”

2. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

"c) die Möglichkeit, von den Finanzmitteln des Fonds zur Unterstützung digitaler Innovationen und technologischer startups zu profitieren, der auf der Grundlage der von der Regierung genehmigten Verordnung arbeitet, die die Grundsätze, Aufgaben, Ziele des Fonds sowie die Art der Ausbildung und Nutzung seiner Mittel festlegt;”

3. In Artikel 16 Absatz 1 wird "60%" durch "68%"ersetzt.

4. In Artikel 19:

Absatz (1):

im einleitenden Teil wird das Wort "Beendigung" durch das Wort "Auflösung" ersetzt”;

in den Buchstaben A und b werden die Worte "3 Monate" durch die Worte "30 Tage" ersetzt”;

der Absatz wird durch lit. e) mit folgendem Inhalt ergänzt:

"e) auf initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass der gebietsansässige die in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Qualifikation als gebietsansässiger eines Informationstechnologieparks nicht mehr erfüllt.”

in Absatz (2) wird der Text "a) und b)" ersetzt durch "a), b) und e)".