IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2020-08-07, valid until before 2023-05-14

Art.

19

- Verlust des Residentenstatus

1) Der Residentenstatus wird durch die Beendigung des mit der Parkverwaltung geschlossenen Vertrages in folgenden Situationen beendet:


a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;


b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;


c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;


d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind;


e) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen Überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass der Resident die in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Qualifikation als Resident eines Informationstechnologieparks nicht mehr erfüllt.


(2) In den Fällen des Absatzes (1) lit. a), b) und e), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.


(3) Die Aufhebung des Residentenstatus führt zum Entzug des Rechts, die Vorteile zu nutzen, die den Parkresidenten gemäß diesem Gesetz gewährt werden.


(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

In force since 2023-05-14

Art.

19

- Verlust des Residentenstatus

1) Der Residentenstatus wird durch die Beendigung des mit der Parkverwaltung geschlossenen Vertrages in folgenden Situationen beendet:


a) auf Initiative des Bewohners des Parks, wenn die Parkverwaltung die Bestimmungen des Vertrags für die Aktivität im Park nicht einhält und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Bewohners beseitigt;


b) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn der Bewohner des Parks die Bestimmungen des Vertrags über die Aktivität im Park nicht befolgt und die Verstöße nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung der Verwaltung beseitigt;


c) im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, anderer normativer Handlungen, auf der Grundlage eines unwiderruflichen Gerichtsbeschlusses in dieser Hinsicht;


d) in anderen Fällen, die im Vertrag für die Aktivität im Park festgelegt sind;


e) auf Initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen Überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass mindestens einen der Indikatoren für den Erwerb und die Beibehaltung des Status eines Bewohners eines Informationstechnologieparks nach diesem Gesetz nicht erfüllt.


(2) In den Fällen des Absatzes (1) lit. a), b) und e), wird der Residentenstatus durch die Entscheidung der Verwaltung des Parks zurückgezogen.


(3) Die Aufhebung des Residentenstatus führt zum Entzug des Rechts, die Vorteile zu nutzen, die den Parkresidenten gemäß diesem Gesetz gewährt werden.


(4) Die Anwohner des Parks können gegen den Entzug des Residentenstatus die Gerichte anrufen.

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2023
2023-04-14
Nr. 2


Art.

I

Art. I. - Das Gesetz über Informationstechnologieparks Nr. 77/2016 (Amtsblatt der Republik Moldau, 2016, Nr. 157-162, Art. 318) in seiner geänderten Fassung wird wie folgt geändert:

1. Im gesamten Text des Gesetzes werden die Worte "Wirtschaftsministerium" durch die Worte "Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung" ersetzt.

2. In Artikel 6 Absatz 3 werden die Worte "sowie aus anderen gesetzlichen Einnahmen, die sich aus den in Artikel 13 Buchstaben h) und l) genannten Aufgaben ergeben" durch die Worte "Einnahmen, die sich aus den in Artikel 13 Buchstaben h) und l) genannten Aufgaben ergeben, sowie aus anderen Einnahmen, die sich aus der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Verwaltung ergeben" ersetzt.

3. In Artikel 7 erhält Absatz 4 folgende Fassung:

"(4) In der Republik Moldau registrierte und ansässige Personen mit Wohnsitz (juristische Adresse) müssen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 genannten Tätigkeiten ausüben, einschließlich derjenigen, an denen Arbeitnehmer beteiligt sind, die Fernarbeit in der Republik Moldau und/oder außerhalb des Landes leisten."

4. Artikel 8:

Im einleitenden Teil wird der Text "in Übereinstimmung mit dem CAEM rev.2" durch den Text "in Übereinstimmung mit dem CAEM-2" ersetzt;

Dem Artikel werden die folgenden Buchstaben o) und p) angefügt:

"o) Postproduktion von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (59.12), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf folgende Dienstleistungen:

- Dienstleistungen der digitalen Farbkorrektur und des Rewrappings (59.12.13);

- Dienstleistungen der Tonbearbeitung und -gestaltung (59.12.17);

p) Tonaufnahme- und Musikverlagstätigkeiten (59.20), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf Originaltonaufnahmen (59.20.13)."

5. In Artikel 13 wird Buchstabe a) gestrichen.

6. In Artikel 18:

In Teil (1) wird der Satz wie folgt ergänzt: "Jeder Gebietsansässige, der während mindestens eines Monats im Kalenderjahr eine steuerliche Sonderregelung angewandt hat, ist verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen und deren Ergebnisse vorzulegen."

Teil (2) nach den Worten "Parkverwaltung" die Worte "in Abstimmung mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung" einfügen.

7. In Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e) wird die Formulierung "die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bewohner eines Informationstechnologieparks nach diesem Gesetz nicht mehr erfüllt" durch die Formulierung "mindestens einen der Indikatoren für den Erwerb und die Beibehaltung des Status eines Bewohners eines Informationstechnologieparks nach diesem Gesetz nicht erfüllt" ersetzt.