IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2020-08-07, valid until before 2022-07-01

Art.

6

Parkmanagement

(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.


(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.


(3) Die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen legalen Einkünften resultierend aus den Aufgaben gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß ihrer Regelungen abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und deren Umsatz bestimmt.


(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

In force since 2022-07-01

Art.

6

- Parkmanagement

(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.


(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Wirtschaftsministeriums geschlossenen Vertrag übernommen.


(3) Die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen legalen Einkünften resultierend aus den Aufgaben gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß ihrer Regelungen abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und deren Umsatz bestimmt.

(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2022
2022-07-01
Nr. 2


Art.

I

Art. CCXIX - Im Gesetz Nr. 77/2016 über Informationstechnologieparks (Monitorul Official der Republik Moldova, 2016, Nr. 157-162, Art. 318)

in seiner geänderten Fassung wird die Formulierung "Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur" in jeder grammatikalischen Form durch die Formulierung "Wirtschaftsministerium" in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt.