IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2017-01-01, valid until before 2018-07-20

Art.

7

- Residenten des Parks

(1) Die Registrierung der Residenten des Parks erfolgt durch seine Verwaltung in Übereinstimmung mit den, von der Regierung genehmigten, Vorschriften über die Registrierung der Residenten des Parks, in denen das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park ausführlich und umfassend angegeben werden. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.


(2) Die registrierte Person, die im Park residiert ist, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Residenten des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.


(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:


a) die Arten der zugelassenen Aktivitäten;


b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;


c) die Höhe des Pflichtbeitrags;


d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;


e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;


f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.


(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.


(5) Die Bewohner des Parks führen Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit und legen Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.


(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.


(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

In force since 2018-07-20

Art.

7

- Residenten des Parks

(1) Die Registrierung der Residenten des Parks erfolgt durch seine Verwaltung in Übereinstimmung mit den, von der Regierung genehmigten, Vorschriften über die Registrierung der Residenten des Parks, in denen das Verfahren und die Registrierungspflichten sowie das Modell des Vertrags für die Aktivität im Park ausführlich und umfassend angegeben werden. Die juristischen oder natürlichen Personen, auf deren Antrag der Park angelegt wurde, melden sich standardmäßig als Residenten des Parks an.


(2) Die registrierte Person, die im Park residiert, schließt mit der Verwaltung einen Vertrag über die Aktivität im Park ab und wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in das Register der Residenten des Parks eingetragen. Der Vertrag ist für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags darf die Betriebsdauer des Parks nicht überschreiten.


(3) Der Vertrag muss Folgendes enthalten:


a) die Arten der zugelassenen Aktivitäten;


b) die Rechte und Pflichten der Park- und Parkverwaltung des Parks;


c) die Höhe des Pflichtbeitrags;


d) die Arten von Berichten, die von dem Bewohner des Verwaltungsparks eingereicht wurden;


e) Haftung der Parteien bei Verletzung der Vertragsbestimmungen;


f) andere von den Parteien ausgehandelte Klauseln.


(4) Die Bewohner des Parks führen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 vorgesehenen Aktivitäten in ihrem Hauptquartier und ihren Unterabteilungen auf dem Gebiet der Republik Moldau aus.


(5) Die Bewohner des Parks führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation, Berichte und Erklärungen in der von den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Weise vor.


(6) Die Bewohner des Parks haften nicht für die Verpflichtungen der Verwaltung.


(7) Die Parkverwaltung führt das Register der Bewohner des Parks und gibt Bestätigungsbescheinigungen über den Besitz des Titels des Bewohners des Parks.

Monitorul Oficial (MD)
Teil I
2018
2018-07-20
Nr. 276


Art.

1

Artikel VI. - Das Gesetz Nr. 77/2016 über die Parks für Informationstechnologie (Amtsblatt der Republik Moldau, 2016, Nr. 157-162, Art. 318) wird mit den nachstehenden Modifikationen wie folgt geändert und ergänzt:

1. Im Gesetzestext wird der Satz "Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation" in jeder grammatikalischen Form durch den Satz "Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur" in der entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt.

2. In Artikel 1 Absatz 2 muss der folgende Inhalt enthalten sein:    "(2) Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Förderung der Entwicklung der Informationstechnologieindustrie, der Forschung und Innovation, basierend auf der Informationstechnologie in verschiedenen Bereichen, der didaktischen Tätigkeit im Bereich der Informationstechnologie, sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung und die Gewinnung von in- und ausländischen Investitionen. "

3. Artikel 3:     Unter Buchstabe e) wird der Text "Entwicklung der Produktion" durch den Text "Entwicklung von Forschung, Innovation und Produktion" ersetzt;     Der Buchstabe h) wird schließlich mit dem Text "hoch qualifiziert" ergänzt.

4. In Artikel 7 Absatz (5) wird der Text "führen Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit und legen" durch den Text "führen die Bücher, erstellen und präsentieren die finanzielle Situation," ersetzt.

5. Artikel 8:     im Einführungsteil, nach dem Text "nach CAEM Rev. 2 "der Text" und CSPM Rev. 2";

der Artikel wird durch die Buchstaben i) -n) mit folgendem Inhalt ergänzt:     

"i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;     

j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:     

- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);

- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);

- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);

- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);

- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);

- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);

k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:

- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;

- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie:  Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;     

l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:

- Herstellung von Mikroprozessoren;

- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid); m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:

- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);

- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);

n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

6. Artikel 15 wird ergänzt durch den neuen Absatz 1.1 mit folgendem Inhalt:

"(1.1) Für die Zwecke der Anwendung der von den Einwohnern des Parks erhobenen Einheitssteuer auf die Informationstechnologie gemäß Paragraph 1. (1) lit. a), gilt:

Einkommenssteuer aus dem Gehalt (Lohnsteuer), die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten staatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschuldeten Krankenversicherungsbeiträge. bezeichnen die Zahlungen die geleistet wurden an die Arbeitnehmer als Gehälter oder zu ihren Gunsten durch die Anwohnerparks für Informationstechnologie (Arbeitgeber) auf der Grundlage von arbeitsrechtlichen und normativen Gesetzen mit arbeitsrechtlichen Normen (an andere Stellen).”

7. Artikel 18 muss folgenden Inhalt haben:

"Artikel 18. Überprüfung der Haupttätigkeiten

(1) Es ist erforderlich, dass die Tätigkeit der Bewohner des Parks jährlich kontrolliert wird, um die Erfüllung der notwendigen Indikatoren für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Status des Bewohners des Parks für Informationstechnologie (IT-Park) zu überprüfen.

(2) Die im Gesetz festgelegten und der Überprüfung unterliegenden Indikatoren werden von der Parkverwaltung festgelegt, und die Überprüfung wird von den Auditoren durchgeführt.

(3) Die Ergebnisse der Überprüfung werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und der des Informationstechnologieparks veröffentlicht."