IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2018-07-20, valid until before 2023-05-14

Art.

8

- Hauptaktivitäten im Park

Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEM-rev.2 și CSPM rev.2):


a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);


b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);


c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);


d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);


e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);


f) Webportal-Aktivitäten (63.12);


g) IT-Beratung (62.02);


h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);


i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;


j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);


- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);


k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:


- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;


- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;


l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:


- Herstellung von Mikroprozessoren;


- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);


m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:


- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);


- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);


n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.

In force since 2023-05-14

Art.

8

- Hauptaktivitäten im Park

Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEM-2 und CSPM rev.2):


a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);


b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);


c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);


d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);


e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);


f) Webportal-Aktivitäten (63.12);


g) IT-Beratung (62.02);


h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);


i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;


j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);


- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);


- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);


k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:


- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;


- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;


l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:


- Herstellung von Mikroprozessoren;


- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);


m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:


- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);


- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);


n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.


o) Postproduktion von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (59.12), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf folgende Dienstleistungen:


- Dienstleistungen der digitalen Farbkorrektur und des Rewrappings (59.12.13);


- Dienstleistungen der Tonbearbeitung und -gestaltung (59.12.17);


p) Tonaufnahme- und Musikverlagstätigkeiten (59.20), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf Originaltonaufnahmen (59.20.13).


 

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2023
2023-04-14
Nr. 2


Art.

I

Art. I. - Das Gesetz über Informationstechnologieparks Nr. 77/2016 (Amtsblatt der Republik Moldau, 2016, Nr. 157-162, Art. 318) in seiner geänderten Fassung wird wie folgt geändert:

1. Im gesamten Text des Gesetzes werden die Worte "Wirtschaftsministerium" durch die Worte "Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung" ersetzt.

2. In Artikel 6 Absatz 3 werden die Worte "sowie aus anderen gesetzlichen Einnahmen, die sich aus den in Artikel 13 Buchstaben h) und l) genannten Aufgaben ergeben" durch die Worte "Einnahmen, die sich aus den in Artikel 13 Buchstaben h) und l) genannten Aufgaben ergeben, sowie aus anderen Einnahmen, die sich aus der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Verwaltung ergeben" ersetzt.

3. In Artikel 7 erhält Absatz 4 folgende Fassung:

"(4) In der Republik Moldau registrierte und ansässige Personen mit Wohnsitz (juristische Adresse) müssen als Haupttätigkeit eine oder mehrere der in Artikel 8 genannten Tätigkeiten ausüben, einschließlich derjenigen, an denen Arbeitnehmer beteiligt sind, die Fernarbeit in der Republik Moldau und/oder außerhalb des Landes leisten."

4. Artikel 8:

Im einleitenden Teil wird der Text "in Übereinstimmung mit dem CAEM rev.2" durch den Text "in Übereinstimmung mit dem CAEM-2" ersetzt;

Dem Artikel werden die folgenden Buchstaben o) und p) angefügt:

"o) Postproduktion von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (59.12), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf folgende Dienstleistungen:

- Dienstleistungen der digitalen Farbkorrektur und des Rewrappings (59.12.13);

- Dienstleistungen der Tonbearbeitung und -gestaltung (59.12.17);

p) Tonaufnahme- und Musikverlagstätigkeiten (59.20), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf Originaltonaufnahmen (59.20.13)."

5. In Artikel 13 wird Buchstabe a) gestrichen.

6. In Artikel 18:

In Teil (1) wird der Satz wie folgt ergänzt: "Jeder Gebietsansässige, der während mindestens eines Monats im Kalenderjahr eine steuerliche Sonderregelung angewandt hat, ist verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen und deren Ergebnisse vorzulegen."

Teil (2) nach den Worten "Parkverwaltung" die Worte "in Abstimmung mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung" einfügen.

7. In Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e) wird die Formulierung "die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bewohner eines Informationstechnologieparks nach diesem Gesetz nicht mehr erfüllt" durch die Formulierung "mindestens einen der Indikatoren für den Erwerb und die Beibehaltung des Status eines Bewohners eines Informationstechnologieparks nach diesem Gesetz nicht erfüllt" ersetzt.