IT-Park-Gesetz MD
Informations-Technologie-Parks Gesetz MD
Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau
Art.
8Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEM-2 und CSPM rev.2):
a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);
b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);
c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);
d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);
e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);
f) Webportal-Aktivitäten (63.12);
g) IT-Beratung (62.02);
h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);
i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;
j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);
k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;
l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);
m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);
n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.
o) Postproduktion von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (59.12), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf folgende Dienstleistungen:
- Dienstleistungen der digitalen Farbkorrektur und des Rewrappings (59.12.13);
- Dienstleistungen der Tonbearbeitung und -gestaltung (59.12.17);
p) Tonaufnahme- und Musikverlagstätigkeiten (59.20), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf Originaltonaufnahmen (59.20.13);
(q) Tätigkeiten von Call Centern (82.20), einschließlich technologiebasierter Tätigkeiten von Kundenkontaktzentren, die ausschließlich für den Export bestimmt sind;
(r) Andere Services der Arbeitnehmerüberlassung (78.30), ausschließlich für die Ausfuhr.
Art.
8Im Informationstechnologiepark können folgende Hauptaktivitäten durchgeführt werden (nach CAEM-2 und CSPM rev.2):
a) kundenspezifische Softwareentwicklung (kundenorientierte Software) (62.01);
b) Veröffentlichung von Computerspielen (58.21);
c) Bearbeitung anderer Softwareprodukte (58.29);
d) Verwaltung (Verwaltung und Verwertung) von Computervermögen (62.03);
e) Datenverarbeitung, Verwaltung von Webseiten und damit verbundene Aktivitäten (63.11);
f) Webportal-Aktivitäten (63.12);
g) IT-Beratung (62.02);
h) sonstige IT-Dienstleistungen (62.09);
i) andere Formen der nicht klassifizierten Bildung (85.59), die sich auf die Computerschulung beschränken;
j) Forschung und Entwicklung in anderen Natur- und Ingenieurwissenschaften (72.19), basierend auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungscomputern, beschränkt auf:
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Mathematik (72.19.11);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Bereichen Computer und Informatik (72.19.12);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Physik (72.19.13);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der Nanotechnologie (72.19.21);
- sonstige Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Technik und Technologie, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.29);
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Originalprojekten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit Ausnahme der Biotechnologie (72.19.50);
k) Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie (72.11), beschränkt auf:
- Experimentelle Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioinformatik: Aufbau von Datenbanken in der Geonomie, Ordnung der Proteine, komplexe Prozesse der biologischen Modellierung, einschließlich biologischer Systeme;
- Experimentelle Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nanobiotechnologie: Nano / Mikrofabrikationswerkzeuge und -prozesse, die beim Bau von Geräten zur Untersuchung von Biosystemen und Anwendungen in der Medizin, Diagnostik usw. eingesetzt werden;
l) Herstellung von elektronischen Komponenten (Modulen) (26.11), beschränkt auf:
- Herstellung von Mikroprozessoren;
- Herstellung von integrierten Schaltungen (analog, digital oder hybrid);
m) die Aktivitäten der Postproduktion (Nach- bzw. Endbearbeitung) von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen, (59.12), die auf der Verwendung von spezialisierten Hochleistungscomputern basiert, beschränkt auf:
- Dienstleistungen zur Erlangung von Spezialeffekten (59.12.14);
- Dienstleistungen zur Beschaffung von Animationsfilmen (59.12.15);
n) spezialisierte Designtätigkeiten (74.10), die auf dem Einsatz von spezialisierten Hochleistungsrechnern beruhen.
o) Postproduktion von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (59.12), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf folgende Dienstleistungen:
- Dienstleistungen der digitalen Farbkorrektur und des Rewrappings (59.12.13);
- Dienstleistungen der Tonbearbeitung und -gestaltung (59.12.17);
p) Tonaufnahme- und Musikverlagstätigkeiten (59.20), ausschließlich für die Computerspieleindustrie, beschränkt auf Originaltonaufnahmen (59.20.13);
(q) Tätigkeiten von Callcentern (82.20), die sich auf Technologie/Kundenkommunikationskanäle (Contact Center) stützen und ausschließlich für den Export bestimmt sind, einschließlich Tätigkeiten im Bereich der Kundenbeziehungen im Bereich der Güterverkehrsversorgung und Logistik;
(r) sonstige Dienstleistungen der Arbeitskräfteüberlassung (78.30), die mit Hilfe von Computern, anderen elektronischen Geräten oder technischen und programmtechnischen Medien erbracht werden, ausschließlich für den Export, beschränkt auf:
- Computer- und Telekommunikationsdienstleistungen für Arbeitskräfte (78.30.11);
- Services der Sicherstellung von humanen Ressourcen in anderen Kategorien des Personals aus dem Bereich der Verwaltung (78.30.12);
- Services der Sicherstellung von humanen Ressourcen für Personal, das in der Versorgung, der Logistik und den Kundenbeziehungen im Güterverkehr tätig ist.