ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 50
Das Verbot, die Ausführung von Arbeiten zu verlangen, die nicht im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sind

Der Arbeitgeber hat kein Recht, vom Arbeitnehmer die Ausführung von Arbeiten zu verlangen, die nicht im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sind, außer in Fällen, die in diesem Kodex vorgesehen sind.