ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2022-03-11, gültig bis vor 2022-08-26

Artikel 62
Verbot der Anwendung von Bewährungsmaßnahmen

Die Probezeit gilt nicht für den Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrags mit:


(a) Aufgehoben)


b) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;


c) Personen, die aufgrund einer Eignungsprüfung eingestellt werden;


d) Personen, die von einer Einheit zu einer anderen versetzt worden sind;


e) schwangere Frauen;


g) Personen, die in ein Wahlamt gewählt wurden;


h) Personen, die auf der Grundlage eines Einzelarbeitsvertrags von bis zu 3 Monaten beschäftigt werden;


(i) Aufgehoben)

Inkraft seit 2022-08-26

Artikel 62
Verbot der Probezeit

Die Probezeit gilt nicht für den Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrags mit:


a) (Aufgehoben)


b) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

c) Personen, die aufgrund von Sondergesetzen im Wege der Eignungsprüfung eingestellt werden, sofern nichts anderes vorgesehen ist;


d) Personen, die von einem Betrieb in einen anderen versetzt worden sind;


e) schwangere Frauen;


f) (Aufgehoben)


g) Personen, die in ein Wahlamt gewählt wurden;


h) Personen, die im Rahmen eines Einzelarbeitsvertrags von bis zu 3 Monaten beschäftigt sind;


i) (Ausgeschlossen)