ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2006-06-02, valid until before 2017-10-20

Art.

63

???

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In force since 2017-10-20

Art.

63

Das Ergebnis der Probezeit

(1) Wenn während der Probezeit der individuelle Arbeitsvertrag aus den in diesem Kodex vorgesehenen Gründen nicht aufgehoben wurde, wird die Handlung des Vertrages fortgesetzt und seine spätere Kündigung erfolgt aus allgemeinen Gründen.


 


(2) Wenn das Ergebnis der Probezeit unbefriedigend ist, findet sich dies in der Anordnung (Verfügung, Entscheidung, Festlegung) über die Entlassung des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber bis zum Ablauf der Probezeit ohne Zahlung der Abfindung ausgestellt wird. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Entscheidung über das unbefriedigende Ergebnis der Probezeit zu begründen. Der Arbeitnehmer hat das Recht gegen die Entlassung vor Gericht Berufung einzulegen.