ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
67???
Art.
67Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf schriftlichen Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen kostenlos eine Arbeitsbescheinigung in der jeweiligen Einheit auszustellen, in der die Fachrichtung, Qualifikation, Funktion, Dauer der Arbeit und die Höhe des Gehalts anzugeben sind.