ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2006-06-02, gültig bis vor 2017-08-18

Artikel 67
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Inkraft seit 2017-08-18

Artikel 67
Zertifikat über die Arbeit und Gehalt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf schriftlichen Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen kostenlos eine Arbeitsbescheinigung in der jeweiligen Einheit auszustellen, in der die Fachrichtung, Qualifikation, Funktion, Dauer der Arbeit und die Höhe des Gehalts anzugeben sind.