ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2016-10-04

Art.

70

???

???

In force since 2016-10-04

Art.

70

Senden auf Geschäftsreise

Die Entsendung des Arbeitnehmers zur Arbeit kann für einen Zeitraum von nicht mehr als 60 Kalendertagen unter den Bedingungen die in der in Art. 174-176 vorgesehenen Weise gerichtet werden. Diese Frist kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers um bis zu ein Kalenderjahr verlängert werden.