ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2016-09-09, gültig bis vor 2018-03-02

Artikel 77
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Inkraft seit 2018-03-02

Artikel 77
Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags durch Vereinbarung der Parteien

Der individuelle Arbeitsvertrag wird durch schriftliche Vereinbarung der Parteien ausgesetzt, wenn:


a) Gewährung von Urlaub ohne Bezahlung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat;


b) im Anschluss an eine Berufsausbildung oder ein Praktikum mit Arbeitsentlassung für einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen;


c) die technische Arbeitslosigkeit;


d) Betreuung kranker Kinder bis 10 Jahre;


(e) Aufgehoben)


e.1) die Abtrennung;


f) in anderen Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.