ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 79
Wie man Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags löst

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags werden in der in Art. 354-356 festgelegten Weise beigelegt.